Die guten Seiten der DSGVO

Die Datenschutzgrundverordnung DSGVO mag negative Effekte haben, Aufwand bereiten, bringt aber dennoch viel Positives – vor allem für die Nutzer – mit sich, was im Moment bedauerlicherweise eher in den Hintergrund tritt:

  • Vor Datenerfassung muss Einwilligung erfolgen
    → Vielleicht denken die Nutzer mal darüber nach, was sie da wem an Daten offen legen. Und die Anbieter scheuen vielleicht die mit der Speicherung von nicht zwingend notwendigen Daten verbundenen Aufklärungsaufwand und lassen die Speicherei gleich bleiben.
  • Löschung und / oder Exportieren von Personen-gebundenen Daten verpflichtend
  • Verbesserte Einheitlichkeit in Europa, digitale Differenzen innerhalb Europas werden abgebaut
    • Services aus der EU können problemloser benutzt werden
    • Datenschutzverletzungen aus anderen EU-Ländern können leichter belangt werden – Irland hatte beispielsweise bisher einen wesentlich laxeren Datenschutz als in Deutschland.
      Fraglich ist allerdings, wie die die EU-Datenschutzbehörden ausgestattet sind.
  • Datenschutzerklärungen müssen verständlicher sein, ggf. auch in Stufen:
    Icons als grobe Erläuterung, Zusammenfassung als nächste feinere und dann zuletzt die ausführliche Datenschutzerklärung
  • Das Kopplungsverbot

Es bleibt nur zu hoffen, dass die DSGVO den tatsächlich Datenschutz verbessert und nicht einfach nur zu längeren und noch unverständlicheren Datenschutzerklärungen führt. Bisher wurde ja eher auf der DSGVO herumgeschimpft.

4 Gedanken zu „Die guten Seiten der DSGVO“

  1. chris_blues sagt:

    Sehe ich ganz ähnlich. Hab schon mit ein paar Leuten gesprochen, denen jetzt erst klar wurde, was sie alles für Daten verschenken, nur um eine App usw zu nutzen.

    Das läßt hoffen, daß es mehr nützt als schadet. Jetzt muß nur noch ein gutes Gesetz gegen die Abmahnindustrie her…

    Jruß

    1. Viele sind auch einfach schlichtweg erstaunt, dass Google Apps und Kontakte auf einem neuen Handy wiederherstellen kann. Da fehlt es definitiv an Wissen und Sensibilität.

      Ob jetzt eine Abmahnwelle kommt, wird auch unter Juristen diskutiert. In diesem Artikel auf Netzpolitik.org wird auf die Ausführungen einer Anwältin (wären imho auf einem Blog besser aufgehoben als auf Twitter) verwiesen, die das für Panikmache hält. Ich finde die Argumentation schlüssig.

  2. Franz sagt:

    Die Grundidee hinter der DSGVO ist sicher sinnvoll. Leider ist die Umsetzung in Gesetze wohl viel zu schwammig formuliert. Daher bringt es in vielen Bereichen eher mehr Rechtsunsicherheit, statt mehr Rechtssicherheit.

    1. Vor allem die Frage, was jetzt in bestimmten Fällen – hier Fotografie – genau gilt, könnte ein Problem werden – DSVGO oder das deutsche Kunsturhebergesetz?

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